Im Mittelstand gilt: Die Zeit der Routineberatung ist vorbei. Sie brauchen einen erfahrenen und fachlich starken Berater, der auch persönlich für Sie da ist.
Wenn Sie Beratung auf Augenhöhe suchen, statt einfach nur Big Four.
Rechnungslegung
Als Mittelständler dürfen Sie andere Ansprüche an den Berater haben. Ihre Herausforderungen sind schließlich auch höher. Ob in Fragen der Haftung, des Ratings, der Ausschüttung, der Kreditgewährung oder der Überschuldung, immer steht die Handelsbilanz im Mittelpunkt. Da muss alles passen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir beispielsweise die zutreffende Bilanzierung von komplexen Vertragsgestaltungen, die Bewertung Ihrer Vermögensgegenstände und Schulden, aber auch die Nutzung von Wahlrechten im Griff. Dabei verlieren wir nicht den Blick auf Ihre Kennzahlen (wie z.B. die Eigenkapitalquote) und die Minimierung der offenzulegenden Daten.
Checklisten sind nur die Grundlage für die Sicherung der Vollständigkeit. Bei uns steht ergänzend der Blick auf das Wesentliche im Mittelpunkt. Eine zutreffende Bilanzierung ist natürlich wichtig - unser Mehrwert ist, mögliche Chancen und existenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Übrigens: Bei uns prüfen i.d.R. nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Beratung anspruchsvoller Sachverhalte
Jetzt unter uns: Wie oft hören Sie, was nicht geht. Klar, wissen wir auch, was nicht geht. Die Kunst besteht eben darin, Wege zu finden, trotzdem ans Ziel zu gelangen. Und das ist manchmal gar nicht so kompliziert.
Der größte Kritikpunkt an unserem Berufsstand ist die fehlende vorausschauende Beratung.
Gefahr erkannt: Wir beraten die Optimierung komplexer Lieferketten in der Umsatzsteuer, helfen unbeabsichtigte verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, berücksichtigen die Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen, schlagen ein sinnvolles Einbinden oder Vermeiden von Betriebsaufspaltungen vor, beraten vorausschauend im Zusammenhang mit Fragen des Vorsteuerabzugs, setzen umsatz- oder ertragsteuerliche Organschaften sinnvoll um und verhindern die ungewollte Aufdeckung von stillen Reserven.
Durch verbindliche Auskünfte schaffen wir Rechtssicherheit und sind in enger Abstimmung mit den (obersten) Finanzbehörden.
Manchmal ist es halt passiert.
Aus der Sichtweise der Finanzverwaltung sind steuerliche Schlussfolgerungen aus einem Sachverhalt schnell gezogen. Oft ergeben sich allerdings erst bei der akribischen Überprüfung Details, die basierend auf Rechtsprechung und Kommentierung eine andere steuerrechtliche Beurteilung möglich machen.
Stehvermögen, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft sind dabei unabdingbar, die fachliche richtige Beurteilung dann auch durchzusetzen.
Unterstützung bei strategischen Entscheidungen
Wir nehmen Ihnen Ihre Entscheidungen nicht ab.
Aber der Austausch mit uns sollte Sie in die Lage versetzen, sicher zu einem Entschluss zu kommen - und das mit einem guten Gefühl.
Wachstumsphasen bedeuten weitreichende Veränderungen. Dies erfordert die Anpassung von Strukturen und Prozessen an veränderte Bedingungen. Sie können an diesem Punkt natürlich auch so weitermachen wie bisher. Wir haben dazu eine andere Meinung.
In steuerlicher Hinsicht setzen wir zielführende Unternehmensstrukturen um (z.B. steueroptimierte Holdinggesellschaften), unterstützen in der Due Dilligence von Zielobjekten, gliedern außenstehende Investoren rechtssicher ein und beraten in der Rechtsformwahl auch im Hinblick auf Haftungsbegrenzung.
Schön, wenn der Nachwuchs geeignet ist, die unternehmerische Familientradition fortzuführen. Manchmal ist aber auch ein professionelles externes Management oder der Verkauf ein guter Weg.
Egal wie, ein fairer Interessenausgleich zwischen Übergeber und Übernehmer sollte in jedem Fall erreicht werden.
Die Nachfolge ist dabei ein guter Zeitpunkt, das gesamte Unternehmen im Hinblick auf Zukunftsfähigkeit, Prozesse, Rechtsform und Haftung auf den Prüfstand zu stellen.