Ihr Alltag: entscheiden.
Ihr Berater: entschieden.

Konzernsteuerrecht ist komplex. Übersetzt: In einer herausfordernden Unternehmensstruktur liegt oftmals auch die Lösung. Das passiert, wenn man Risiko als Chance begreift.

Konzernsteuern

Die Herausforderung des Konzernsteuerrechts besteht darin, dass gesellschaftsübergreifend vielschichtige Fragestellungen zu unterschiedlichen Steuerarten aufeinander abgestimmt sein müssen. Dafür braucht man entweder viele Berater aus verschiedenen Abteilungen oder eben nur einen, der Ihre Gruppe von Grund auf kennt. Im Übrigen sind wir der Meinung, das sollte Chefsache sein.

Wir erstellen für Konzerne oder inländische Tochtergesellschaften internationaler Gruppen monatliche Reportings, berechnen und prüfen Steuerrückstellungen und latente Steuern, monitoren fällige Steuerzahlungen und berücksichtigen Restriktionen ausländischer Jurisdiktionen (z.B. Ausschüttungen, Finanzierungsaufwendungen etc.). Wir haben u.a. praxisrelevante Erfahrungen in der Betreuung namhafter Investoren z.B. aus den USA, China, Russland, UAE, Kanada und Europa.

Zu unserem Tagesgeschäft gehören beispielsweise die Umsetzung von ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaften, die Begleitung von Außenprüfungen, die Verhinderung der Aufdeckung stiller Reserven z.B. bei ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltungen bei familiengeführten Konzernen, aber auch die Vermeidungen unbeabsichtigter verdeckter Gewinnausschüttungen und bilanzieller Überschuldungen.

Transaktions- und Strukturierungsberatung

Die Transaktions- und Strukturierungsberatung wird gerne als Königsdisziplin im Konzernsteuerrecht gesehen. Hier zählen unbedingte Fachkenntnis, Schnelligkeit, ein hohes Maß an Kreativität sowie ein tiefes Verständnis über die Ausgangssituation und das gewünschte Ziel.

Wir kümmern uns um die Umsetzung von Holdingstrukturen, steueroptimierte Konzerngestaltung unter betriebswirtschaftlichen Vorgaben (z.B. Spartenkonzern, Geschäftsfeldertrennung, Finanzierung, etc.), die Realisierung komplexer Organschaftsstrukturen, die rechtssichere Durchsetzung steuerlicher Gestaltungen, z.B. über verbindliche Auskünfte, die Integration atypischer stiller Gesellschaften, Mitarbeiterbeteiligungen, die Aufsetzung von Finanzierungsgesellschaften oder Nutzung von internationalen Entlastungsmöglichkeiten. 

U.E. ist in diesem Bereich ein besonders hohes Maß an Empathie und strategischem Verhandlungsgeschick notwendig, um Ihre Ziele erreichen zu können. 

Die klassischen Aufgaben, wie Financial & Tax Due Diligence, Akquisitionsstrukturierung, Post-Acquisition-Integration, Vertragsgestaltung, Führung von Verkaufsverhandlungen, etc. beherrschen wir natürlich.

Internationalisierung

Internationalisierung ist mehr als die Verwendung von Anglizismen.

Internationalisierung beginnt mit dem Verständnis für eine andere Kultur, erfordert ein verlässliches Netzwerk im Zielland und liefert Ihnen erst dann einen Mehrwert, wenn die Anforderungen in- und ausländischer Jurisdiktionen zu einer optimalen Struktur zusammengeführt werden.

Die ersten Berührungspunkte ergeben sich regelmäßig bei Lieferungen und Leistungen über die Grenzen innerhalb und außerhalb Europas. Hier unterstützen wir Sie bei umsatzsteuer-  und zollrechtlichen Fragen oder bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Quellensteuern oder Betriebsstättenbegründungen.

Wir beraten bei der Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften und der Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen, erstellen Verrechnungspreisdokumentationen,  Betriebsstättengewinnermittlungen und Steuerbelastungsvergleiche, begleiten Ihre Expats und Inpats, kümmern uns um die Erstattung in- und ausländischer Quellensteuern und betreuen Ihre Auslandsprüfung.